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Ex-VW Vorstand Peter Hartz steht wegen Untreue vor Gericht. Im Fall einer Verurteilung droht Hartz eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, er könnte aber auch mit einer Bewährungsstrafe davonkommen. Welche Strafe wird er bekommen?

Er wird als Ex-Vorstand mit Bewährung davon kommen.
Da die Summen um die es geht recht hoch sind, ist eine geringe Freiheitsstrafe von 1-2 Jahren nicht auszuschließen.
Die Justiz wird hier ein Zeichen setzen wollen und den Strafrahmen voll ausnutzen.
Er wird frei gesprochen.

Der Mannesmann-Prozeß ist mit Strafzahlungen zu Ende gegangen. Richter Drees meint, dass nach dem jahrelangen Streit um die Mannesmann-Übernahme kein öffentliches Interesse mehr an der Fortsetzung des Verfahrens besteht. Hat er Recht?

Nein! Da macht es sich der Richter zu leicht! Das ist ein Armutszeugnis für die Justiz!
Ein Prozeß ohne klares Urteil ist immer schlecht und hat einen Beigeschmack.
Das geht in Ordnung. Die Angeklagten müssen hohe Summen im Millionenbereich zahlen. Das ist Strafe genug.
Jeder Normalbürger wäre wegen Untreue gegenüber der Firma zu einer Haftstrafe verurteilt worden.

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